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Was tun bei unzufriedenstellender Reinigung?

Reklamation Unterhaltsreinigung – Dein Leitfaden für eine saubere Lösung

Eine Unterhaltsreinigung ist mehr als nur „ab und zu durchwischen“. Sie sorgt für einen gepflegten Eindruck, schützt den Werterhalt einer Immobilie und trägt zum Wohlbefinden aller bei, die sich darin aufhalten. Aber was tun, wenn die erbrachte Leistung nicht Deinen Standards entspricht?

Ob vergessene Ecken, unsaubere Sanitäranlagen oder oberflächliche Bodenpflege – Mängel in der Reinigung sind ärgerlich und können, wenn sie nicht behoben werden, sogar Folgekosten verursachen. Die gute Nachricht: Du hast klare Rechte. Mit der richtigen Vorgehensweise kannst Du dafür sorgen, dass die Qualität schnell wieder stimmt.

In diesem Beitrag erfährst Du Schritt für Schritt, wie Du bei einer Reklamation in der Unterhaltsreinigung vorgehst – von der ersten Kontaktaufnahme bis zu möglichen Eskalationsstufen.

Reklamation

Kommunikationswege – Der erste Schritt zur Lösung

Bevor man rechtliche Hebel in Bewegung setzt, ist der direkte Draht zum Reinigungsunternehmen entscheidend.

Warum: Weil Missverständnisse in der Praxis oft der Hauptgrund für Unzufriedenheit sind – nicht böser Wille

Empfehlungen für eine effektive Kommunikation:

  • Dokumentieren: Fotos der betroffenen Bereiche machen (vorzugsweise am Tag der Reinigung).
  • Schnell melden: Je eher das Problem angesprochen wird, desto leichter lässt es sich beheben.
  • Klare Beschreibung: Statt „Alles ist dreckig“ lieber konkret: „Die Fensterbänke im Konferenzraum wurden nicht abgewischt.“
  • Fester Ansprechpartner: Bei MMCompact z. B. hast Du immer eine feste Kontaktperson, die Deine Meldung intern sofort weiterleitet.

Pro-Tipp: E-Mail statt Telefon – so hast Du gleich eine schriftliche Dokumentation, die im Streitfall hilfreich ist

Nachbesserungspflicht – Dein Recht auf Korrektur

In der Regel haben Reinigungsfirmen eine vertraglich festgelegte Nachbesserungspflicht. Das bedeutet: Sie müssen erkannte Mängel ohne zusätzliche Kosten beheben.

So läuft die Nachbesserung ab:

  1. Mängelanzeige: Du meldest schriftlich, was nicht in Ordnung ist.
  2. Fristsetzung: Gib einen realistischen Zeitraum vor (z. B. 48 Stunden).
  3. Nacharbeit: Das Unternehmen beseitigt die Mängel – oft schon am selben Tag.

Unternehmen wie MMCompact setzen dabei auf schnelle Reaktionszeiten, um das Vertrauen der Kunden zu sichern. Statt langem Hin und Her wird sofort ein Nachreinigungsteam geschickt, das die vereinbarten Standards wiederherstellt.

Wichtig: Die Nachbesserungspflicht gilt nicht unbegrenzt – sie muss im Vertrag oder den AGB geregelt sein.

Qualitätssicherungsmaßnahmen – Vorbeugen statt reklamieren

Unterhaltsreinigung Qualitätssicherung

Reklamationen lassen sich oft verhindern, wenn es von Beginn an klare Qualitätssicherungsmaßnahmen gibt.
Zu den gängigen Methoden gehören:

  • Checklisten: Reinigungskräfte arbeiten Punkt für Punkt ab, sodass kein Bereich vergessen wird.
  • Regelmäßige Kontrollen: Objektleiter prüfen unangekündigt die Qualität.
  • Feedback-Systeme: Kunden können unkompliziert Rückmeldung geben – bei MMCompact auch über eine eigene App.

Vorteile für Dich:
Du musst nicht ständig „hinterherlaufen“, weil Probleme oft erkannt werden, bevor Du sie selbst bemerkst.

Vertragsdetails – Dein Hebel bei wiederholten Mängeln

Wichig: Ein klar formulierter Vertrag ist Dein stärkstes Werkzeug. Prüfe, ob Folgendes geregelt ist:

  • Leistungsbeschreibung: Was genau wird gereinigt? Wie oft? Mit welchen Methoden?
  • Reaktionszeiten: Innerhalb welcher Frist muss auf eine Reklamation reagiert werden?
  • Qualitätsstandards: Gibt es messbare Kriterien (z. B. Hygiene-Normen)?
  • Kündigungsrecht: Was passiert bei wiederholten, gravierenden Mängeln?

Bei MMCompact werden diese Punkte transparent vor Vertragsbeginn festgelegt, sodass es im Nachhinein keine „Grauzonen“ gibt.

Eskalationsstufen – Wenn nichts anderes hilft

Manchmal reicht auch die beste Kommunikation nicht. In solchen Fällen gibt es Eskalationsstufen, die Du gehen kannst:

  1. Interne Eskalation: Sprich mit der Geschäftsleitung des Reinigungsunternehmens.
  2. Schriftliche Abmahnung: Mit genauer Mängelbeschreibung und Frist.
  3. Einbehalt von Zahlungen: Möglich, wenn vertraglich vereinbart oder rechtlich zulässig.
  4. Kündigung: Bei schwerwiegenden oder wiederholten Vertragsverletzungen.
  5. Rechtsweg: Anwaltliche Unterstützung und ggf. gerichtliche Klärung.

Tipp: Unternehmen wie MMCompact setzen alles daran, dass es nie so weit kommt. Mit klaren Prozessen und offener Kommunikation werden Probleme meist schon in Stufe 1 gelöst.

Fazit: Reklamation ist kein Drama – wenn man es richtig angeht

Unzufriedenstellende Reinigung ist ärgerlich, aber kein Grund zur Resignation. Mit einer klaren, sachlichen Vorgehensweise und einem Partner wie MMCompact, der auf Qualität und Kundenzufriedenheit setzt, kannst Du schnell wieder für ein sauberes Ergebnis sorgen.

Reklamation bedeutet nicht „Konflikt“, sondern „Optimierung“ – und am Ende profitieren beide Seiten.

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